Bürgerbüro
Diese Einrichtung gehört zu Gemeinde Bispingen.
Standort
Rathaus
Borsteler Str. 4/6 29646 BispingenServicezeiten
Mo. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Di. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Mi. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Do. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Fr. | - | Uhr |
Ein Besuch des Rathaus ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können jederzeit - auch kurzfristig - einen Termin mit uns vereinbaren. Außerdem stehen wir Ihnen nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb der Servicezeiten zur Verfügung.
Kontakt
Dienstleistungen
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen Beantragung
- Erteilung einer Plakatiergenehmigung Antrag
- Fischereischein Ausstellung
- Führungszeugnis
- Fundsachen
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- Terminbuchung - Gemeinde Bispingen
- Tätigkeit als Markthändler/in oder Schausteller/in Aufnahme
- Tätigkeit Aufnahme dauerhaft auf Friedhof als Gärtner/in
- Tätigkeit Aufnahme dauerhaft auf Friedhof als Steinmetz/in oder Bildhauer/in
- Tätigkeit Aufnahme grenzüberschreitend auf Friedhof als Gärtner/in
- Tätigkeit Aufnahme grenzüberschreitend auf Friedhof als Steinmetz/in oder Bildhauer/in
- Tätigkeit Aufnahme vorübergehend auf Friedhof als Gärtner/in
- Tätigkeit Aufnahme vorübergehend auf Friedhof als Steinmetz/in oder Bildhauer/in
- Veranstaltung eines Wochenmarktes Festsetzung
- Wohngeld beantragen
Dienstleistungen zugehöriger Einrichtungen
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