Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder gültige eID-Karte für EU/EWR-Bürger*innen
- NFC-fähiges Smartphone mit der aktuellen Version der AusweisApp. https://www.ausweisapp.bund.de/download
- PIN des Dokuments muss vergeben und bekannt sein (soweit Pin-Brief noch vorhanden, diesen nutzen / sonst im Bürgeramt neu setzen lassen)
- Nutzerkonto BundID mit Online-Ausweisfunktion (hohes Vertrauensniveau) vorhanden. https://id.bund.de/de
- Zum Upload im Online-Dienst: Eine Wohnungsgeberbestätigung, womit der "Überlasser", in der Regel der Vermieter der Wohnung, den Einzug aller Familienmitglieder bestätigt. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.
Verfahrensablauf
Wenn Sie über alle aufgeführten Unterlagen verfügen, rufen Sie den Online-Dienst hier auf.
Der Dienst verläuft in drei Phasen.
- Phase: Kontrolle und Eingabe der Daten durch Sie im Online-Dienst. Bitte willigen Sie im Dialog auch in die Übermittlung Ihrer E-Mail-Adresse ein, um Rückfragen durch uns zu ermöglichen.
- Phase: Meldebestätigung herunterladen und Adresseintrag im Dokument online ändern.
- Phase: Adress-/Wohnortaufkleber per Post erhalten und auf das Dokument kleben.
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Meldefrist: Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug Ihrer neuen Wohnung anmelden.
Nach der Verarbeitung der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Sie haben dann 30 Tage Zeit um Ihre Meldebestätigung herunterzuladen und Ihren Adresseintrag im Personalausweis online zu ändern.
Bearbeitungsdauer
Soweit Ihre Angaben aus dem Online-Dienst plausibel sind, verarbeiten wir die Nachricht in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Sie erhalten danach eine Bestätigungsmail. Innerhalb der darin benannten Frist ändern Sie bitte unbedingt online Ihren Adresseintrag im Dokument und laden sich die Meldebestätigung herunter. Die Anleitung dazu ist in der Bestätigungsmail enthalten. Danach wird der Adress-/Wohnortaufkleber durch die Bundesdruckerei erzeugt und Ihnen per Post zugesandt.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte vereinbaren Sie in folgenden Fällen einen Termin im Bürgeramt:
- Mit dem Online-Dienst wird die bisherige Hauptwohnung aufgegeben und eine neue Hauptwohnung angemeldet. Das Beibehalten der bisherigen Wohnung als Nebenwohnung oder die Anmeldung mit Nebenwohnung ist nicht möglich.
- Aktuell ermöglicht der Online-Dienst keine Nutzung mit einem Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).
- Der Online-Dienst ermöglicht keinen Zuzug aus dem Ausland.
- Aktuell ermöglicht der Online-Dienst noch keine Zuzüge, wenn die bisherige Wohnung in Sachsen liegt.
- Der Online-Dienst ist derzeit nur für volljährige Personen möglich.
- In Einzelfällen kann es vorkommen, dass im Online-Dienst nicht alle Familienmitglieder (minderjährige Kinder, Ehepartner) angeboten werden.