Erteilung einer Plakatiergenehmigung Antrag


Antrag auf Erteilung einer Plakatiergenehmigung für Plakatständer/Werbetafeln

Leistungsbeschreibung


Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.

Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.

Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung.

Zuständige Stelle


Gemeinde Bispingen

 

Welche Unterlagen werden benötigt?


gegebenenfalls Entwurf des Werbeplakats

Welche Gebühren fallen an?


Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Gegebenenfalls müssen Sie schon während des Verfahrens einen Gebührenvorschuss leisten. Sie erhalten einen gesonderten Gebührenbescheid.

Welche Fristen muss ich beachten?


4 Wochen vor der Plakatierung.

Rechtsbehelf


Ortsrecht der Gemeinde

 

Amt/Fachbereich


Gemeinde Bispingen

Fachbereich Bürgerservice

Kontakt


  • Gemeinde Bispingen
  • Bürgerbüro

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Frau Drees-Groffmann