Erteilung einer Plakatiergenehmigung Antrag
Erteilung einer Plakatiergenehmigung Antrag
Textblöcke ein-/ausklappenAntrag auf Erteilung einer Plakatiergenehmigung für Plakatständer/Werbetafeln
Leistungsbeschreibung
Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.
Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung.
Zuständige Stelle
Gemeinde Bispingen
Welche Unterlagen werden benötigt?
gegebenenfalls Entwurf des Werbeplakats
Welche Gebühren fallen an?
Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Gegebenenfalls müssen Sie schon während des Verfahrens einen Gebührenvorschuss leisten. Sie erhalten einen gesonderten Gebührenbescheid.
Welche Fristen muss ich beachten?
4 Wochen vor der Plakatierung.
Rechtsbehelf
Ortsrecht der Gemeinde
Amt/Fachbereich
Gemeinde Bispingen
Fachbereich Bürgerservice