Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
- Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren
- Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
- Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
- Personalausweisbehörde (örtliches Bürgeramt)
Leistungsbeschreibung
Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihr örtliches Bürgeramt
Zuständige Stelle
Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren (örtliches Bürgeramt)
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.