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Nachschulische Betreuung


Im Rahmen der verlässlichen Grundschule kann Ihr Grundschulkind in der Zeit von 7.30 bis 12.55 Uhr bereits die Schule besuchen, auch wenn Unterrichtsbeginn erst in der zweiten Stunde oder Unterrichtsende nach der vierten Stunde sein sollte.

Im Anschluss an die verlässliche Grundschule bietet die Gemeinde Bispingen in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr, spätestens bis 18:00 Uhr, eine nachschulische Betreuung für Kinder der 1. bis 4. Klasse an.

Betreiber dieses freiwilligen Angebotes sind die Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit 12 Kindern und die Lebenshilfe Soltau e.V. mit zwei Gruppen (12 und 20 Plätzen). Bitte beachten Sie, dass eine tageweise Betreuung ausschließlich bei der Lebenshilfe möglich ist.

Sollten Sie sich für das Angebot der nachschulischen Betreuung interessieren, können Sie gerne Ihr Kind dafür anmelden.


Informationen zum Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsentgeltes:

Der Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsentgeltes kann erst nach den schriftlichen Platzzusagen gestellt werden. In dem Zuge werden auch die Verdienstbescheinigungen benötigt, die vom Arbeitgeber auszufüllen sind.

Für die Anmeldung eines Platzes in der nachschulischen Betreuung werden die Verdienstbescheinigungen nicht benötigt!


Informationen zur Online-Anmeldung für die nachschulische Betreuung:

Für die Anmeldung zur nachschulischen Betreuung steht Ihnen in der Zeit vom 08.01.2025 bis zum 05.02.2025 das Online-Anmeldeformular zur Verfügung.

Es ist empfehlenswert, die Anmeldung erst vorzunehmen, wenn die vollständig ausgefüllte(n) Arbeitgeberbescheinigung(en), die Impfnachweise (Daten des Kindes und Impfungen müssen erkennbar sein), Ausbildungsvertrag bzw. Bescheinigung der Schule/Universität, etc. vorliegen und direkt hochgeladen werden können.

Bei der Platzvergabe wird die individuelle Situation der Familie berücksichtigt, daher sind alle
relevanten Unterlagen und Nachweise unerlässlich.

Die Arbeitgeberbescheinigung kann vorher online heruntergeladen werden und ist wieder ausgefüllt mit den anderen Unterlagen im Elternportal (jeweils als PDF-Datei mit der entsprechenden Bezeichnung) hochzuladen.

Alle nach dem 05.02.2024 eingegangenen Anmeldungen bzw. Unterlagen werden für die anschließende Verteilung der vorhandenen Plätze nicht mehr berücksichtigt und werden automatisch auf die Warteliste gesetzt.

Bitte beachten Sie, dass zukünftige Erstklässler erst nach der Einschulung mit der nachschulischen Betreuung starten.

Die Platzzusage für einen Platz in der nachschulischen Betreuung erhalten Sie spätestens im Mai 2025 durch die Gemeinde Bispingen.