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Kindertagesstätten- und Krippenangebot


Informationen zur Online-Anmeldung für die Bispinger
Kindergärten und Krippen:

Für die Anmeldung in einer Kindertagesstätte steht Ihnen das Online-Anmeldeformular zur Verfügung.

Es ist empfehlenswert, die Anmeldung erst vorzunehmen, wenn die vollständig ausgefüllte(n) Arbeitgeberbescheinigung(en), die Impfnachweise (Daten des Kindes und Impfungen müssen erkennbar sein), Ausbildungsvertrag bzw. Bescheinigung der Schule/Universität, etc. vorliegen und direkt hochgeladen werden können. Bei der Platzvergabe wird die individuelle Situation der Familie berücksichtigt, daher sind alle relevanten Unterlagen und Nachweise unerlässlich.

Die Arbeitgeberbescheinigung kann vorher online heruntergeladen werden und ist wieder ausgefüllt mit den anderen Unterlagen im Elternportal (jeweils als PDF-Datei mit der entsprechenden Bezeichnung) hochzuladen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingewöhnung der Kindergarten- und Krippenkinder in gestaffelter Form erst nach den Sommerferien beginnt.

Die Platzzusage für einen Kindergarten- oder Krippenplatz erhalten Sie spätestens im Mai 2026 durch die Gemeinde Bispingen.



Informationen zum Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsentgeltes:

Der Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsentgeltes kann erst nach den schriftlichen Platzzusagen gestellt werden und ist nur für Krippenkinder (Kinder unter 3 Jahren) relevant. In dem Zuge werden auch die Verdienstbescheinigungen benötigt, die vom Arbeitgeber auszufüllen sind.

Für die Anmeldung eines Kita- oder Krippenplatzes werden die Verdienstbescheinigungen nicht benötigt!